Auslandsinkasso

Soweit es uns möglich ist, ziehen wir von unserem Standort aus auch Forderungen bei im Ausland ansässigen Schuldnern ein.

Sollten unsere Bemühungen erfolglos verlaufen, wird der Forderungseinzug - nach Rücksprache mit Ihnen - von unseren ausländischen Partnerinstituten fortgeführt.

Zur Realisierung Ihrer Forderung treten wir im Rahmen des Auslandsinkassos auch mit den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland bzw. Konsulaten und internationalen Handelskammern in Kontakt.

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